Online-Identifikation

Mit der kürzlich erfolgten Anpassung des Rundschreibens "Video-und Online-Identifizierung" erweitert die FINMA die Möglichkeiten der Online-Identifikation ab 1. Juni 2021. Eine erste Erweiterung betrifft das Lesen des Gesichtsbilds vom Datenchip eines biometrischen Ausweises. Das Auslesen von Fingerabrücken ist vermutlich nicht gemeint, was bezüglich des Datenschutzes auch heikel wäre. Auf dem Datenchip sind ausserdem Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und andere Angaben gespeichert, welche mit den Kundenangaben und den MRZ-Daten übereinstimmen müssen. Dies erhöht die Datenkonsistenz bei entsprechender Implementation der Compliance-Prozesse.

Zu beachten ist, dass gewisse Daten auf dem Chip mit einem erweiterten Zugriffsschutz geschützt sind, wobei das jeweils ausstellende Land bestimmt, auf welche Daten ein Lesegerät zugreifen kann [2]. Die FINMA kann in solchen Fällen also nicht einfach das uneingeschränkte Auslesen der Chipdaten erlauben, wie dies in der Medienmitteilung suggeriert wird: "FINMA ermöglicht Chipauslesen bei der Online-Identifizierung" [3].

 

Die zweite Erweiterung im RS betrifft die Geolokalisierung. Gemäss Erläuterungsbericht [4] soll mit einer Geolokalisierung der Standort eines Mobilgeräts und nicht direkt die Adresse der Vertragspartei bestimmt werden. Damit bietet die Geolokalisierung aber keine Garantie für die Richtigkeit der Wohnsitzadresse. Allenfalls ist die Geolokalisierung zu wiederholen, wenn im Laufe der Geschäftsbeziehung keine weitere Wohnsitzprüfung zum Beispiel mittels Utility Bill erfolgt. KYC Spider [5] plant, Ende Juni diese Online-Identifikation zu unterstützen.

 

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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