Kognitive Interviews mit KYC Chatbot

Beim sogenannten "Kognitiven Interview" werden die kognitiven Fähigkeiten von Menschen berücksichtigt. Das "Kognitive Interview" ist gemäss Milne & Bull (2003) eine der am besten erforschten Befragungsmethoden im Rahmen polizeilicher Vernehmungen. Dies ist ein guter Grund, dass der KYC Chatbot beim Verifizieren von möglichen Risiken die Prinzipien des "Kognitiven Interviews" anwendet.

Bernhardt (2015) hat zehn Interviews mit erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt, um praxisrelevante Erkenntnisse über das Vorgehen in Befragungssituationen zu erhalten. Beim Kognitiven Interview wurde folgende Elemente als wichtig erachtet. Die Auskunft gebende Person soll sich auf die Beantwortung der Fragen konzentrieren können, ohne Störung und Unterbrechung durch Dritte. Ein zweites Element besteht darin, das die befragte Person über den Zweck und den Verlauf der Befragung vorgängig informiert wird. Die befragte Person soll die volle Aufmarksamkeit beanspruchen dürfen und die Antworten bestätigt bekommen. Der KYC Chatbot zeigt die erhaltenen Antworten als Rückmeldung. Selbstverständlich schenkt der KYC Chatbot der Benutzerin oder dem Benutzer die uneingeschränkte Aufmerksamket. Mit einer geschickten Parametrisierung des Dialogs mit dem KYC Chatbot wird der Zweck des Dialogs gut erklärt.

  1. Milne, R. & Bull, R. (2003) Psycologie der Vernehmung: Die Befragung von Tatverdächtigen, Zeugen und Opfern. Bern: Hans Huber.
  2. Bernhardt, M. (2015) Effektive Befragungsstrategien für Juristen in unternehmensinternen Untersuchungen. Kovac, Dr. Verlag 978-3-8300-8192-0 (ISBN)

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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