Albert Einstein und KYC

Im Jahr 1924 schreibt Albert Einstein: "Tradition ermöglicht erst und hemmt dann wieder die Entwicklung der Gedanken." Was damals für die neue Physik von Bedeutung war, gilt heute für Compliance. Die ersten Compliance-Prozesse wurden 1977 aufgesetzt im Rahmen der Sorgfalts­pflicht­vereinbarung der Schweizer Banken über die Ent­gegen­nahme von Geldern. Bei Compliance geht es je länger je mehr um Daten, weniger um physische Objekte (Bargeld, Inhaberaktien, etc.). Es geht um Know Your Customer oder kurz KYC. Diese KYC-Daten werden vorwiegend als Formulare dargestellt. Solche KYC-Formulare enthalten verschiedene Informationen, beispielsweise über den wirtschaftlich Berechtigten oder die Identifizierung des Vertragspartners. Dieses Format hat Tradition und ist ideal für manuelle Sichtungen. Die digitale Verwaltung wird jedoch behindert, wie in Einsteins damaligen Überlegungen.

Compliance Formulare enthalten viele Informationen doppelt und mehrfach. Informatikstudierende lernen in Datenbankvorlesungen, dass Redundanz Gift für die Konsistenz ist und zu Widersprüchen führt. Angehende Compliance-Spezialisten lernen im Jus-Studium die „Salvatorische Klausel" kennen. Dieser traditionelle Umgang mit Widersprüchen ist zwar bequem, hemmt aber die Digitalisierung der Compliance-Prozesse. Widersprüchliche Informationen sind Gift für Compliance. KYC Spider (www.kyc.ch) ist aus einer Anwaltskanzlei (MME) und dem ETH-Spin-off Eurospider hervorgegangen. Es ist Tradition dieses Joint Venture Hemmnisse der Digitalisierung zu überwinden, beispielsweise mit der KYC Toolbox, welche innovative Compliance-Werkzeuge bereïstellt.

Die Publikation mit Einsteins persönlicher Anmerkung hat ein ehemaliger Kunde, heute Pensionär und guter Freund zur Verfügung gestellt. Vielen Dank.

Zitat Albert Einstein

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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