Akzeptanz von Chatbots

Der grosse Vorteil von sorgfältig programmierten Chatbots ist, dass sie situationsbezogen Informationen anbieten. Ein guter Chatbot stellt die gleichen Fragen nicht mehrmals und er stellt insbesondere keine Fragen, die aufgrund früherer Antworten sinnlos sind. Diese Umstände haben sicherlich zum aktuellen Hype beigetragen, den die ZHAW in der Zeit vom 18. bis 25. Juni 2018 bei ihrer Befragung von 926 Probanden beobachtet hat.

Gemäss der Studie der ZHAW und PIDAS haben bereits 70% der Befragten mit einem Chatbot interagiert oder sind bereit, eine Interaktion einzugehen. Knapp 80 % der Befragten bewerten ihre Erfahrung bei der Interaktion mit einem Chatbot als positiv. Wenig erstaunlich ist, dass aus Sicht der User sind die 24/7 Erreichbarkeit und schnelle Hilfe als geschätzt und dass die Unpersönlichkeit und das Thema Datenschutz kritisch beurteilt werden. Umso mehr überrascht, dass in der Wahrnehmung der Probanden der Chatbot deutlich zuverlässiger sein sollte als ein Mensch.

Die Studie bestätigt den Hype um Chatbots. Folgt das Interesse dem Hype-Zyklus, so ist eine Abkühlung zu erwarten. Dies ist umso wahrscheinlicher, je mehr auf den Zug Chatbot aufspringen, ohne über eine Datensammlung zu verfügen, welche den Chatbot füttert. Häufig wird auch die Komplexität von Chatbot-Dialogen unterschätzt, was ebenfalls zu Enttäuschungen führt. Die Einfachheit einer Chatbot-Schnittstelle und die Verfügbarkeit von Chatbot Plattformen wie Slack, Facebook Messenger und Alexa sind trügerisch. Die unsichtbare Maschinerie hinter dem Chatbot sollte nicht unterschätzt werden.

 

Gartner Hype Zyklus
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Hype-Zyklus#/media/File:Gartner_Hype_Zyklus.svg

Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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