Profiling
Der Vorentwurf für das neue Datenschutzgesetz führt auch den Begriff des Profilings ein (Art. 3 lit. f VE-DSG). Als Profiling gilt jede Auswertung von Daten, um wesentliche persönliche Merkmale zu analysieren oder vorherzusagen.
Verknüpfungen
Für Dateninhaber und Datenbearbeiter bedeutet dies, dass auch urspünglich anonymisierte Daten mit externen Zusatzinformationen angereichert werden können, und damit der Rückschluss auf eine Person möglich wird. Auch wenn die zukünftigen Datenschutzbestimmungen Verknüpfungen ausschliessen, die nur mit sehr grossem Aufwand hergestellt werden können, stellt dies wegen des ständigen technischen Fortschritts eine grosse Unbekannte dar.
Machine learning
Unter Umständen kennt die Datenbearbeiterin die Zusatzdaten und Methoden (noch) gar nicht, mit denen ein Personenbezug herstellbar ist. Einfache Methoden des maschinellen Lernens liefern gelegentlich überraschende Ergebnisse.