Compliance benötigt Namensabgleich-Lösungen: Beispielsweise um Kunden- mit Sanktions- und PEP-Listen zu vergleichen. Unglücklicherweise kann es für den Namen einer Person viele Schreibweisen geben (z.B. verschiedene Transliterationen). Darum muss ein Entscheid gefällt werden ob nur sehr ähnliche Namen oder auch weniger ähnliche Namen überprüft werden sollen. Im ersten Fall verpasst man möglicherweise relevante Treffer, und im zweiten erhält man in der Regel zu viele Treffer.

risk matching

Bild: Risiko, relevante Treffer zu verpassen, links. Risiko von zuvielen, rechts.

Berücksichtigt man alle möglichen relevanten Treffer, nennt man die Anzahl der Treffer für einen Namen, die schliesslich gefunden werden, Ausbeute. Eine hohe Ausbeute minimiert das Risiko relevante Treffer zu verpassen. Aus der Gesamtheit der gefundenen Treffer, nennt man den Anteil der relevanten Treffer Präzision. Eine hohe Präzision minimiert das Risiko zu vieler Treffer.

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Bild: Die Schnittmenge aller relevanten und aller gefundenen Treffer.

Eine Quote von 100% für Ausbeute und Präzision wäre wünschenswert. Dies ist aber unmöglich, da die beiden Grössen einen Zielkonflikt darstellen.
Deshalb impliziert eine Balance zwischen Ausbeute und Präzision ein Trade-Off zwischen zwei unterschiedlichen Risiken. Den Optimalen Trade-Off zu finden - oder äquivalent die optimale Namensabgleich-Ausgestaltung zu finden - ist schwierig, da er von unterschiedlichen Teilaspekten abhängt, wie Geschäftsstrategie und Risikoaversion.

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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8006 Zürich

 

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