KYCwallet: Die Zukunft der digitalen Identität – erstmals vorgestellt am Open Banking Project Workshop 4

Am 18. Juni 2026 war es so weit: Im Rahmen des vierten Open Banking Project Workshops wurde das KYCwallet erstmals präsentiert und es dürfte die Art und Weise, wie wir digitale Identität denken und nutzen, grundlegend verändern.

 

 

 

Was ist das KYCwallet?

Das KYCwallet ist eine App für persönliche Endgeräte. Doch anders als herkömmliche Wallet-Apps, die lediglich digitale Dokumente speichern und vorzeigen, geht das KYCwallet einen entscheidenden Schritt weiter: Es verifiziert selbst eingehende Nachweise (Credentials) und ist in der Lage, mehrere bestehende Nachweise zu neuen, komplexen Credentials zu kombinieren. Es ist damit ein aktiver Verarbeitungsknoten für vertrauenswürdige digitale Identitätsdaten.

 

Prinzip 1: Vollständige Selbstbestimmung durch dezentralisierte Identität

Das wohl prägendste Merkmal des KYCwallets ist sein konsequenter Ansatz der Self-Sovereign Identity (SSI). Der Wallet Besitzer hat zu jeder Zeit die alleinige Kontrolle über seine eigenen Identitätsdaten. Es gibt keinen zentralen Server, keine Plattform, keinen Intermediär, der Daten speichert, aggregiert und potenziell monetarisiert.

Das ist ein fundamentaler Bruch mit dem Status quo: Heute vertrauen wir unsere Identitätsdaten Dutzenden von Plattformen an, oft ohne zu wissen, was genau damit passiert. Das KYCwallet dreht dieses Verhältnis um. Bei föderierten Identitäten beispielsweise kann der Anbieter Nutzungsdaten einsehen und alle Zugänge sperren bzw. löschen. Dies ist beim KYCwallet nicht möglich.

 

Prinzip 2: Rekursive Anwendbarkeit – Nachweise aus Nachweisen

Ein besonders innovatives Feature ist die rekursive Anwendbarkeit des KYCwallets. Das bedeutet: Verifizierte Credentials können miteinander verknüpft und zu neuen, höherwertigen Nachweisen kombiniert werden. Ein einfaches Beispiel ist eine elektronisch verifizierbare Vollmacht. Hierfür müssen mehrere elektronisch verifizierbare Einzelnachweise bereitgestellt werden, nämlich mindestens zwei Identitäten sowie die erteilte Berechtigung.

Diese Eigenschaft macht das KYCwallet zu einem echten Baukasten für digitale Vertrauensarchitekturen. Komplexe Compliance-Anforderungen, die heute aufwendige manuelle Prozesse erfordern, könnten künftig automatisiert, privatsphäreschonend und nutzergesteuert abgebildet werden.

 

Prinzip 3: Dynamische Credentials in Echtzeit

Klassische digitale Nachweise haben ein Problem: Sie sind statisch und können veralten. Ein ausgestellter Credential spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung wider - nicht den aktuellen. Das KYCwallet bricht auch mit dieser Einschränkung.

Es ist in der Lage, dynamische Credentials zu verwalten und bereitzustellen: Nachweise, die sich automatisch aktualisieren und stets den aktuellen Sachstand reflektieren. Denkt man etwa an Bonitätsinformationen, Lizenzen, Mitgliedschaften oder regulatorische Statusinformationen – all das sind Daten, die bisher nur schwer in standardisierte, maschinenlesbare selbstbestimmte Nachweise zu fassen waren.

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Datenschutzgesetz

Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde 2020 total revidiert und ist in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten, zusammen mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV). Die Revision selbst ist abgeschlossen, aber die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Besonders relevant ist das Thema KI: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 bestätigt, dass das DSG technologieneutral und direkt für alle KI-Anwendungen gilt. Praktisch heisst das u.a., dass Nutzer wissen müssen, ob sie mit KI kommunizieren (Transparenzpflicht, Art. 19), und dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko – etwa bei Profiling oder Gesichtserkennung – obligatorisch ist (Art. 22). Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Damit wird die Schweiz die KI-Konvention des Europarats umsetzen.

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