Im Zusammenhang mit tenders.ch möchte man auf die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen hinweisen.

Die beiden Hauptziele der Revision sind:

  1. "Die zum Teil heterogenen Be­schaffungs­erlasse von Bund und Kantonen – unter Bei­behaltung der föderalen Kompetenz­aufteilung – so weit wie möglich zu harmonisieren."
  2. "Das öffentliche Beschaffungs­recht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volks­wirtschaft. Allein die zentrale Bundes­verwaltung beschaffte im Jahr 2015 Bauleistungen, Waren und Dienst­leistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Überein­kommen erweitert das Markt­zugangs­potential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr." (Medie­nmitteilung des Bundesrates zur Total­revision des Beschaffungs­rechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen, vom 16.2.2017)

Das mediale Echo der letzten Tage bezieht sich jedoch vornehmlich auf folgenden Absatz:

Art. 49 Abs. 3 "Das Beschaffungs­recht ist von Beginn weg auf Transparenz ausgerichtet (öffentliche Ausschreibung, Publikation des Zuschlags usw.). Soweit das Gesetz nicht bereits eine Offenlegung bzw. Veröffentlichung vorsieht, unterliegen die aufzubewahrenden Unterlagen während ihrer Auf­bewahrungs­frist der Geheim-haltung." (Botschaft zur Total­revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [des Bundesrates], noch nicht im Bundesblatt veröffentlicht, vgl. Link)

Verschiedene Parlamentarier von links bis rechts und Medien bescheinigen diesem Artikel schlechte Chancen in dieser Form im Gesetz zu verbleiben.

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