Im Zusammenhang mit tenders.ch möchte man auf die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen hinweisen.
Die beiden Hauptziele der Revision sind:
- "Die zum Teil heterogenen Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzaufteilung – so weit wie möglich zu harmonisieren."
- "Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2015 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr." (Medienmitteilung des Bundesrates zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen, vom 16.2.2017)
Das mediale Echo der letzten Tage bezieht sich jedoch vornehmlich auf folgenden Absatz:
Art. 49 Abs. 3 "Das Beschaffungsrecht ist von Beginn weg auf Transparenz ausgerichtet (öffentliche Ausschreibung, Publikation des Zuschlags usw.). Soweit das Gesetz nicht bereits eine Offenlegung bzw. Veröffentlichung vorsieht, unterliegen die aufzubewahrenden Unterlagen während ihrer Aufbewahrungsfrist der Geheim-haltung." (Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [des Bundesrates], noch nicht im Bundesblatt veröffentlicht, vgl. Link)
Verschiedene Parlamentarier von links bis rechts und Medien bescheinigen diesem Artikel schlechte Chancen in dieser Form im Gesetz zu verbleiben.